Erleben Sie lebendige Gemeinschaft in unseren aktivierenden Gruppenangeboten für Menschen mit gerontopsychiatrischen Erkrankungen!
Wir laden Sie herzlich ein, an unseren abwechslungsreichen Gruppenaktivitäten teilzunehmen – maßgeschneidert für Ihre Bedürfnisse und Interessen – und stets in einer angenehmen, kleinen Runde. Unsere Angebote fördern Lebensfreude, Aktivität und soziale Teilhabe, ganz im Rahmen der Entlastungsleistungen Ihrer Pflegeversicherung.
Fragen & Antworten
Unsere Fragen & Antworten geben Ihnen einen schnellen Überblick über die Aktivgruppen in NRW. Erfahren Sie, wie Seniorinnen und Senioren mit Pflegegrad Entlastungsleistungen nutzen können, wofür der monatliche Entlastungsbetrag gedacht ist und welche Gruppenangebote im Bereich Gerontopsychiatrie zur Verfügung stehen. So finden Sie alle wichtigen Infos rund um Teilnahme, Kosten und Anmeldung an einem Ort.
Was versteht man unter Entlastungsleistungen?
Entlastungsleistungen sind zusätzliche Unterstützungsangebote für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Sie sollen den Pflegealltag erleichtern – zum Beispiel durch Hilfen im Haushalt, Betreuung im Alltag oder Begleitung bei Aktivitäten.
Wer kann die Entlastungsleistungen nutzen?
Die Entlastungsleistungen stehen allen pflegebedürftigen Menschen mit Pflegegrad 1 bis 5 in häuslicher Pflege zur Verfügung.
Für was darf der Entlastungsbetrag verwendet werden?
Er kann für Angebote zur Unterstützung im Alltag genutzt werden, zum Beispiel Alltagsbegleitung, Haushaltshilfe, Betreuungsdienste und unsere Gruppenaktivitäten.
Wie hoch ist der Entlastungsbetrag und wie oft kann er genutzt werden?
Der monatliche Entlastungsbetrag liegt aktuell bei 131 Euro und kann jeden Monat für anerkannte Unterstützungsleistungen genutzt werden.
Welche Gruppenaktivitäten bieten Sie an?
Wir bieten regelmäßige Gruppenangebote wie Bewegungsgruppen, Gedächtnistraining, geselliges Beisammensein, kreative Workshops und thematische Gesprächskreise.
Fallen für Gruppenangebote zusätzliche Kosten an?
Viele unserer Gruppenangebote können über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden. Für Angebote, die nicht darüber finanziert werden können, informieren wir Sie transparent im Vorfeld über mögliche Eigenanteile.
Was passiert, wenn der monatliche Entlastungsbetrag von 131 Euro nicht vollständig ausgeschöpft wird?
Wird der monatliche Entlastungsbetrag von 131 Euro nicht vollständig ausgeschöpft, verfällt der nicht genutzte Betrag nicht sofort, sondern kann in die Folgemonate des laufenden Kalenderjahres übertragen und angespart werden
Wie werden Entlastungsleistungen abgerechnet?
Die Leistungen werden in der Regel direkt über die Pflegekasse abgerechnet. Unser Verein führt die Abrechnung für Sie durch, sodass Sie keine Vorleistung erbringen müssen.
Muss ich Rechnungen oder Quittungen selbst einreichen?
Nein, wenn Sie unsere Angebote nutzen, übernehmen wir die direkte Abrechnung mit der Pflegekasse. Sie erhalten lediglich eine Übersicht über die erbrachten Leistungen.
Reicht der Entlastungsbetrag für alle Angebote aus?
Der Betrag deckt einen Teil der Angebote ab. Manche Aktivitäten oder Stundenkontingente können jedoch zusätzlich privat gezahlt werden, wenn die Kosten höher sind als die verfügbare Summe.
Gibt es weitere finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten außer dem Entlastungsbetrag?
Ja, abhängig vom individuellen Bedarf können Betroffene u. a. von Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege oder zusätzlichen Förderungen (z. B. durch das Land NRW) profitieren. Gerne beraten wir Sie individuell.
Wie melde ich mich zu einer Gruppenaktivität an?
Sie können sich telefonisch, per E-Mail oder über unsere Website anmelden. Auch eine dauerhafte Teilnahme mit regelmäßiger Terminplanung ist möglich.